Tarifvertrag für den Betreiberwechsel im Schienenpersonennahverkehr (TV Betreiberwechsel)
Berufserfahrung
Ihre Berufserfahrung wird wie folgt angerechnet:
Gemäß Betreiberwechseltarifvertrag Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit.
Grundsatz: Berufserfahrung im Eisenbahnbetrieb wird angerechnet; bei ausgebildeten Tf kann auch verkehrliche Erfahrung vor der Tf-Tätigkeit angerechnet werden. Zeiten der Ausbildung werden nicht angerechnet.
Die Anrechnung von Berufserfahrung gilt für Eingruppierung und Urlaubsanspruch.
Zuschläge
Zu Ihrem Grundgehalt können Sie verschiedene Zuschläge bekommen. Die Zuschläge ergeben sich dabei wie folgt:
Nachtzuschlag - 3,25 €/h
Sonntagszuschlag - 4,76 €/h
Feiertagszuschlag - 5,39 €/h
Fahr- bzw. Schichtzuschlag - 6,65 €/Schicht
Zuschlag für auszuzahlende Überstunden:
3,10€/h - Kundenbetreuer im Zug (m/w/d)
3,57€/h - Triebfahrzeugführer (m/w/d)
3,57€/h - überörtlicher Disponent (m/w/d)
3,57€/h - Praxistrainer/Ausbilder (m/w/d)
Urlaubsanspruch
Staffelung
27 Urlaubstage mit unter 5 Jahren Berufserfahrung
28 Urlaubstage nach 5 Jahren Berufserfahrung
29 Urlaubstage nach 10 Jahren Berufserfahrung
Zeitzuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 4 Minuten pro angerechneter Stunde Arbeitszeit im Zeitraum von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr => Bei durchschnittlicher Anzahl geleisteter Nachtstunden ca. 1,8 zusätzliche Urlaubstage/Jahr
Sonderurlaub z. B. bei
Eheschließung
Geburt des eigenen Kindes
betrieblich bedingtem Wohnortwechsel
Freie Wochenenden
Mindestens nach GDL-Tarifvertrag mit durchschnittlicher Länge von 60 Stunden einschließlich Samstag und Sonntag.
Altersvorsorge
Zusammenarbeit mit der DEVK
17,00 €/Monat zum Zweck des Aufbaus einer Altersvorsorge
Entgeltumwandlung möglich (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) mit Arbeitgeberzuschuss von 20 % des umgewandelten Betrags
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Durchschnittliche Zuschläge
Nachtzuschlag: 20,5 Std/Monat
Sonntagszuschlag: 17 Std/Monat
Feiertagszuschlag: 2,45 Std/Monat
Fahr- bzw. Schichtzuschlag: 20,5 Schichten/Monat
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nur einen Richtwert darstellt. Gerne stehen wir Ihnen für eine exakte und verbindliche Berechnung Ihres Lohns persönlich zur Verfügung.