Wir haben alle Infos zur Hygiene in unseren Zügen zusammengefasst.

Unsere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten weiterhin uneingeschränkt.
Bitte treten Sie Ihre Fahrt immer mit einem gültigen Fahrschein an.
Alle Informationen zu den Verbindungen von Abellio in Baden-Württemberg finden Sie hier:
Alle Informationen zu den Verbindungen von Abellio in Mitteldeutschland finden Sie hier:
Abellio verkehrt in Nordrhein-Westfalen gemäß Regelfahrplan.
Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Masken (KN95/N95)) in Bussen, Bahnen und Bahnanlagen (z.B. Bahnhöfen) in NRW zum 25.01.2021.
Fahrgäste ohne diesen Schutz müssen wir leider von der Beförderung ausschließen. Ebenso ist bei Nichteinhaltung der Trage-Pflicht ein Bußgeld von 150 € fällig.
Auch in den Niederlanden ist seit dem 1. Juni 2020 das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Bussen und Bahnen Pflicht. Das Bußgeld bei Verstößen gegen die Verpflichtung beträgt dort 95 Euro. Bei der Reise aus den Niederlanden nach Deutschland beachten Sie bitte die aktuellen Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit. Eine Orientierungshilfe mit wesentlichen Informationen für eine digitale Einreiseanmeldung finden Sie hier.
Bei der Reise aus Deutschland in die Niederlande gelten die aktuellen Anordungen des Auswärtigen Amts.
Wir bitten jeden Fahrgast über die Notwendigkeit der Fahrten - insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr - nachzudenken.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei den Verkaufsstellen und Kundencentern in den Netzen z.T. zu eingeschränkte Öffnungszeiten kommt bzw. diese ggf. geschlossen sind.
Alle Informationen zu den Verbindungen der Westfalenbahn finden Sie hier:
https://www.westfalenbahn.de/aktuelles/neuigkeiten/meldung/informationen-zur-covid-19-pandemie/
Wir haben alle Infos zur Hygiene in unseren Zügen zusammengefasst.
Sofern während Ihrer Fahrt in einem unserer Züge ein mutmaßlich mit dem Coronavirus infizierter Fahrgast entdeckt wird, wird Sie unser Zugpersonal vor Ort über die weiteren Schritte informieren. Nach einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei werden dann die betreffende Person sowie Reisende, die sich in deren Nähe aufhalten, gebeten, das Eintreffen der Behörden zur Personalienfeststellung abzuwarten. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und ist zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette erforderlich. Das Zugpersonal wird Sie darüber in Kenntnis setzen, an welcher Station der Ausstieg und die Personalienfeststellung vorgesehen sind. Entsprechend der polizeilichen Verfügung ist unser Zugpersonal verpflichtet, alle COVID-19 (Corona)-Verdachtsfälle nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts unverzüglich dem Bundespolizeipräsidium zu melden.