VM bestätigt außergerichtliche Einigung mit den SWG zum Stadtverkehr Gießen Prüfung der EU-Kommission läuft weiter
Im Mai 2007 hatte die VM Verkehrsgesellschaft Mittelhessen GmbH Klage gegen das Regierungspräsidium Gießen erhoben, die sich gegen die Erteilung der eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung zum Stadtverkehr Gießen an die Stadtwerke Gießen AG richtete. VM forderte hier faire Wettbewerbsbedingungen unter Einhaltung des Vergabe- und Beihilferechts.
Nach einem dreijährigen Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht haben sich die VM und SWG außergerichtlich und einvernehmlich geeinigt. Damit haben die SWG zumindest bis Ende 2014 die Sicherheit, den Stadtverkehr in Gießen durchführen zu können.
In der vertraglich festgelegten Einigung wurden jedoch die jeweiligen Rechtsstandpunkte beider Unternehmen nicht aufgegeben. Auch bleibt die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Querverbundsfinanzierung auf EU-Ebene davon unbelassen. Der endgültige Entscheid der EU-Kommission steht noch aus.
Für Abellio-Geschäftsführer Shaun M. Mills waren die kooperativen und sachlichen Gespräche mit dem Vorstand der SWG erfolgreich: „Ich bin mit unserem Ergebnis sehr zufrieden! Unser Interesse als Wettbewerbsunternehmen im Nahverkehrsmarkt bleibt weiterhin bestehen. Wir möchten jedoch eine kurzfristige Inbetriebnahme für eine kurze Dauer vermeiden. Unser Interesse ist längerfristig und somit nur verschoben.“ Der Abellio-Chef sieht ebenso Potenziale in Synergien und möglichen Kooperationen mit Verkehrsunternehmen.


